Vergütung der Dienstleistungen:
Auf den Punkt gebracht, Expertenwissen ist Gold wert. Das Erstgespräch ist in jedem Fall kostenlos. Wenn daraus ein passendes Angebot für Sie entsteht, erhalten Sie einen Kostenvoranschlag von uns. Es fallen für Sie keine Kosten an, bis Sie uns Ihren Auftrag erteilt haben. Sie entscheiden, ob Sie sämtliche Arbeiten an unser Team abgeben möchten, oder ob Teilaufgaben durch Ihre Mitarbeiter ausgeführt werden sollen.
Falls wir es für sinnvoll halten, externe Partner hinzuzuziehen (z.B. spezialisierte Analyselabors), werden wir diese im Kostenvoranschlag benennen und die Kosten für die externen Leistungen einbeziehen. Die Projektleitung bleibt auf jeden Fall bei uns, somit haben Sie nur einen Vertragspartner.
Folgende Formate unserer Kostenvoranschläge, je nach Projektart, sind möglich: (Wir sind offen für Ihre Vorschläge.)
Festpreis bzw. Fallpauschale
Festpreis für überschaubare Projekte, die wir weitgehend eigenständig durchführen. Der Festpreis ist über die gesamte Projektzeit garantiert und enthält sämtliche Nebenkosten (z.B. Materialkosten, Reisespesen etc.).
Beispiele: Lieferantenaudit; GMP-Schulungsveranstaltung in Ihrem Hause; Routine-Chargenfreigabe, Ausübung pharmarechtlicher Funkionen. (Pauschalabgeltung monatlich).
Fallpauschale für wiederkehrende, genau definierte Aufgaben.
Beispiele: Regelmäßige Erstellung von Product Quality Reviews; Durchführung der Follow-Up-Stabilitätsstudien für zugelassene Arzneimittel.
Abrechnung nach Aufwand
Abrechnung nach Aufwand für Projekte und laufende Aufgaben, deren Umfang im Voraus nicht genau bestimmbar ist.
Beispiele: Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung einer Behördeninspektion; Überarbeitung des SOP-Systems; Wahrnehmung von pharmarechtlicher Funktion. Bei diesen Kostenvoranschlägen geben wir einen Stundensatz für Fachberatung und einen Stundensatz für ggf. weitere Mitarbeiter an. Sie erhalten monatlich einen detaillierten Arbeitszeitnachweis darüber, wer an welchem Tag, wie viel Zeit, für welche Aufgabe aufgewendet hat.
Für Spesen und Reisezeiten gilt folgende Regelung, wenn kein Festpreis vereinbart ist:
Wir rechnen Reisespesen einzeln ab. Reisezeit wird zu 50 Prozent des Stundensatzes verrechnet, aber maximal pro Hinreise bzw. pro Rückreise 50 Prozent von zehn Stundensätzen. Auf Wunsch geben wir Ihnen detailliert an, welche Kosten dafür voraussichtlich anfallen werden.